Landstände

Wie auch im Rest Europas, ist die Gesellschaft auf Ravanholm in verschiedene Stände unterteilt. Mit jedem Stand gehen verschiedene Pflichten und Privilegien einher, welche im folgenden erläutert werden.

Leibeigene befinden sich, wie der Name bereits ausdrückt, im Besitz eines Adligen. Die meisten von ihnen bewirtschaften die Felder eines Ritterguts oder kümmern sich als Hausdiener ihrer Herren um Haus und Hof. Sie sind besitzlos und dürfen den Hof ihres Herren nur mit ausdrücklicher Erlaubnis verlassen. Es ist ihnen verboten ein Pferd zu reiten. Ein sozialer Aufstieg ist nur möglich, indem ihnen von ihrem Herren die Freiheit gewährt wird.

Knechte sind besitzlose, aber freie Männer und Frauen. Sie verdienen ihr Geld für gewöhnlich als Tagelöhner auf Bauernhöfen, in Städten oder Festungen. Es ist Knechten erlaubt eine Lehre oder ein Studium zu beginnen. Knechte dürfen, selbst wenn sie sich ein Pferd leisten können, nicht reiten. Ein sozialer Aufstieg ins Bürgertum oder in den Klerus ist möglich, indem ein Knecht einen festen Wohnsitz erwirbt, eine Siedlung gründet oder seine Lehre/sein Studium abschließt.

Bürger sind freie Männer und Frauen, die einen festen Wohnsitz besitzen und/oder eine Lehre/ein Studium abgeschlossen haben. Sie besitzen Bürgerrechte, womit unter anderem ein Stimmrecht bei Bürgermeisterwahlen einhergeht. Bürgern dürfen normale Pferde reiten. Zudem ist es ihnen erlaubt, einschneidige Klingenwaffen zu besitzen und zu tragen. Ein sozialer Aufstieg in den Adel ist sehr unwahrscheinlich. Durch die Anhäufung von Reichtum und Besitz, kann ein Bürger dennoch großen Einfluss erlangen.

Geistliche begleiten verschiedene Postitionen des Klerus. Diese Positionen sind, mit der Ausnahme von Nonnen, ausschließlich Männern vorbestimmt. Hohe Geistliche sind dem Adel nahezu gleichgestellt. Sie sind für die religiöse Betreuung der Menschen auf Ravanholm zuständig. Geistliche dürfen Land im Namen der Kirche erweben, um Klostergemeinschaften zu gründen. Je nach Rang innerhalb der Kirche, ist es ihnen erlaubt normale Pferde und teilweise auch Schlachtrösser zu reiten. Ein sozialer Aufstieg ist nur innerhalb der Kirche möglich.

Adelige bilden die gesellschaftliche Elite. Vorwiegend dienen sie ihrem Lehnsherren als Berater zu Hofe oder Verwalten einen Teil ihres Landes. Als Landbesitzer verfügen sie über Gerichtsbarkeit innerhalb ihrer Ländereien. Sie dürfen zweischneidige Klingenwaffen tragen, Leibeigene besitzen und Schlachtrösser reiten. Ein sozialer Aufstieg innerhalb des Adels ist durch außergewöhnliche Verdienste für ihren Lehnsherren oder durch die Anhäufung von Reichtum möglich.