Siedlungstypen

Um ein ausgeglichenes und realistisches Wirtschaftsgefüge zu ermöglichen, hat sich die Projektleitung entschieden, verschiedene Siedlungstypen einzuführen.

Generell gilt, dass Siedlungstypen und -stufen im Siedlungsnamen mit anzugeben sind (z.B. Gutshof xy, Dorf xy, etc).

Vor der Siedlungsgründung haben die Gründer ihren Lehnsherren den entsprechenden Siedlungstypen mitzuteilen bzw. abzuklären. Gleiches gilt auch für die Erweiterung des Einzugsgebietes.

Die hier angegebenen Vorgaben beziehen sich alle auf nicht bewegliche Objekte. Alle beweglichen handwerklichen Objekte dürfen natürlich von Jedermann errichtet und verwendet werden. Felder dürfen generell bewirtschaftet werden. Das Schürfrecht bezieht sich vorerst auf das Gebiet innerhalb des Claims. Möchte man es erweitern, muss dies beim entsprechenden Lehnsherren beantragt und erkauft werden.

Um einen Claim zu gründen, sind mindestens 3 Personen notwendig, die dann auch dort ansässig sind. Ausnahmen bilden Kloster, Bauernhof und Einsiedler.

Jeder Siedlungstyp hat seine eigenen Besonderheiten:

  • Rittergut
    • Muss unter der Führung eines Ritters oder vergleichbarem niedrigen Adeligen stehen
    • Ist zum Kriegsdienst gegenüber dem Lehnsherrn verpflichtet
    • Darf ab Rittergut+Burg einen Bergfried abgegrenzt vom Hof errichten
  • Festung
    • Muss unter der Führung eines Ritters oder vergleichbarem niedrigen Adeligen stehen und wehrfähig sein (min. 3 Soldaten)
    • Ist zum Kriegsdienst gegenüber dem Lehnsherrn verpflichtet
    • Pro Provinz darf es nur eine Festung geben
    • Bildet Soldaten aus
  • Klostergemeinschaft
    • Muss unter der Führung eines Geistlichen stehen
    • Besitzt allgemeines Schankrecht und Verkaufsrecht für Klostererzeugnisse
    • Kein Kriegsdienst
    • Unter militärischem Schutz des Reiches
    • Gemischtgeschlechtliche Klöster nur in Ausnahmen und der Voraussetzung klarer räumlicher Trennung (Bitte vorher mit dem Support absprechen!)
    • Darf für kosmetische Zwecke Steinmauern bauen (Bau einer Kirche o.ä.)
  • Zivile Siedlung
    • Muss von Bürgern geführt werden
    • Markt- und Schankrecht kann erteilt werden
    • Verwaltung aus Rat von Bürgern
    • Verkauf und/oder Vermietung von Häusern möglich
  • Bauernhof
    • Muss von min. 1 Bürger geführt werden
    • Maximal Claimstufe 3
    • Bei Spezialisierung auf Pferdezucht ist der Bau und die Nutzung eines Reitplatzes erlaubt (Achtung! Andere Gebäude fallen hierbei aber weg!)
    • Darf alle seine Erzeugnisse frei verkaufen (Bei Pferdezucht bitte Vorgaben des Standes beachten!)
  • Söldner / Gaukler / Wanderndes Volk
    • Bei Söldnern müssen mindestens 2/3 der Leute Kämpfer sein
    • Konzept muss vorher mit dem Support detailliert besprochen werden (evtl. Eventgestaltung)
    • Standort darf 1x/Monat verlegt werden
    • Nur absolut grundlegende Gebäude erlaubt (Hütten, Zelte usw.)
  • Einsiedler
    • maximal 2 Personen
    • kein Claim (trotzdem anteilig steuerpflichtig gegenüber dem Lehnsherren)

Da wir euch nicht bis ins unendliche scrollen lassen wollen, könnt ihr eine genaue Übersicht der Gebäude ⮩ hier ⮨ einsehen.

Solltet ihr eigene Ideen zu einer Siedlung haben, die hier so nicht vorkommen, könnt ihr euer Konzept gerne schriftlich einem Projektleiter vorlegen.