Gilden & Zünfte

Um das Spiel für alle Beteiligten ein wenig spannender und herausfordernder zu gestalten, haben wir uns ein Gilden- und Zünfte-System überlegt.

Abgesehen von Bauern, Jägern und Klostergemeinschaften muss jeder Handwerker, Kaufmann und Alchemist seiner entsprechenden Zunft oder Gilde angehören, sofern er legal seine Erzeugnisse verkaufen möchte.

Ihr könnt einer Zunft beitreten, indem ihr bei dem entsprechenden Zunft- oder Gildenmeister IC vorsprecht. Solltet ihr aufgenommen werden, erhaltet ihr ein Item, was euch eure Zugehörigkeit bestätigt. Doch passt auf, dass es euch nicht abhanden kommt! Es kann möglich sein, dass ihr aufgefordert werdet es vorzuzeigen!

Handwerkerzunft

Sie unterteilt sich in die Bereiche Schmiede (alles rund um Metall), Schreiner (alles rund um Holz), Baumeister und Schneider.

Jeder Bereich wird von einem Zunftmeister vertreten, der bei Bedarf neu gewählt wird. Seine Aufgaben umfasst die Aufnahme neuer Mitglieder, das Verweisen von Mitgliedern, die Überwachung der Zunftaktionen, das Einberufen von Versammlungen, die Vertretung vor dem Herrscher und die Abnahme der Meisterprüfung.

Folgende Ränge gelten für die Mitglieder der Handwerkerzunft:

  • Lehrling: Er absolviert die Lehre bei einem Meister. Nach Aufforderung des Meisters hat er ein Gesellenstück nach den Wünschen des Meisters zu fertigen und dies von ihm abnehmen zu lassen. Nach Bestehen erhält er von der Zunft seinen Gesellenbrief (auch als Item). Die Mindestlänge einer Lehre beträgt einen RL Monat.
  • Geselle: Er darf grundlegend alles seines Berufs produzieren und verkaufen. Lediglich das Waffen- und Rüstungsschmiederecht sowie das Waffenfertigungsrecht für Schreiner und das Rüstungsfertigungsrecht für Schneider ist den Meistern vorenthalten.
  • Meister: Er darf ausbilden, genießt ein höheres Ansehen in der Gesellschaft, darf das Waffen- und Rüstungsschmiederecht, das Waffenfertigungsrecht, das Rüstungsfertigungsrecht bzw. das Befestigungsrecht beim Zunftmeister erwerben. Seine Meisterprüfung muss er beim jeweiligen Zunftmeister ablegen. Die Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit der entsprechenden Handwerksfertigkeit auf 100 und eine Prüfung bzw. das Vorweisen eines Werkstückes mit dem Vermerk „Hergestellt von“.
  • Die erwerbbaren Sonderrechte beinhalten die Genehmigung für den Bau folgender Dinge:
    • Waffenschmiederecht für Schmiede
      • alle geschmiedete Waffen
      • alle Werkzeuge, wie z.B. das Beil und auch sämtliche Messer gelten nicht als Waffe
    • Rüstungsschmiederecht für Schmiede
      • alle geschmiedeten Rüstungen
      • Pferderüstung
    • Waffenfertigungsrecht für Schreiner
      • Kurz-/Komposit-/Langbogen
      • Armbrüste
      • Belagerungswaffen
      • alle Schilde außer Primitiver Schild und Targe
      • Übungswaffen, Knüppel und Stäbe gelten nicht als Waffe
    • Rüstungsfertigungsrecht für Schneider
      • schwere und edle gepolsterte Rüstungen
      • schwere und edle Lederrüstungen
    • Befestigungsrecht für Baumeister
      • steinerne Wehranlagen
      • Bergfriede

Kaufmannsgilde

Angehörige der Kaufmannsgilde dürfen einen Kredit bei der Schatzkammer des Reiches aufnehmen um genug Puffer für ihren Handel zu haben oder aber selbst Kredite an Bürger zu vergeben.

Die Gilde wird durch einen Vorstand von bis zu 3 Kaufmännern vertreten, der bei Bedarf neu gewählt wird. Seine Aufgaben umfasst die Aufnahme neuer Mitglieder,  das Verweisen von Mitgliedern, die Überwachung der Gildenaktionen, das Einberufen von Versammlungen und die Vertretung vor dem Herrscher. Die Aufnahme neuer Gildenmitglieder erfolgt ohne Abstimmung. Der Anwerber darf allerdings keiner Zunft, Akademie oder der Kirche angehören.

Folgende Unterscheidungen gelten für die Mitglieder der Kaufmannsgilde:

  • Hausierer: Er ist ein reisender Händler, der nur einen kleineren Kreditrahmen bei der Schatzkammer erhält. Für gewöhnlich reist er mit seinen Waren durch das Land.
  • Kaufmann: Er wickelt seine Geschäfte in der Regel an einem festen Ort mit Gemischtwarenladen oder Marktstand ab und hat einen festen Wohnsitz in einem Dorf oder einer Siedlung. Er verfügt über einen größeren Kreditrahmen.
  • Fernkaufmann: Er importiert seltene Waren und ist dafür zuständig, überschüssige Ware, die an die Hausierer und Kaufleute verkauft wurden, aus dem Spiel zu nehmen. Er wird von einem oder mehreren Projektleitern gestellt.

Akademie

Sie ist unterteilt in die Bereiche Heiler und Alchemisten.

Jeder Bereich wird von einem Studienleiter vertreten, der bei Bedarf neu gewählt wird. Seine Aufgaben umfasst die Aufnahme neuer Mitglieder,  das Verweisen von Mitgliedern, die Überwachung der Akademieaktionen, das Einberufen von Versammlungen und die Vertretung vor dem Herrscher.

Folgende Ränge gelten für die Mitglieder der Akademie:

  • Novize: Er ist der Schüler eines Magisters.  Nach Aufforderung des Magisters hat er eine Prüfung abzulegen. Nach Bestehen erhält er von der Akademie sein Abschlusszeugnis (auch als Item). Die Mindestlänge einer Ausbildung beträgt einen RL Monat.
  • Gelehrter: Er darf abgesehen vom Gift mischen alle seine Dienste und Produkte anbieten.
  • Magister: Er darf ausbilden und genießt ein höheres Ansehen in der Gesellschaft. Seine Meisterprüfung muss er beim jeweiligen Zunftmeister ablegen. Die Voraussetzung hierfür ist die Fähigkeit der Kräuterkunde auf 100 und eine RP-Prüfung (z.B. Abhandlung über die Heilung einer Krankheit etc.).

Kirche

Der Bischof stellt den Kirchenvorstand im Reich dar und dient als religiöser Berater des Herrschers. Geistliche dürfen generell der Akademie beitreten.

Folgende Hierarchie gilt für die Geistlichen der Kirche:

  • Im Kloster 
    • Ordensbruder / -schwester: Selbsterklärend
    • Pater / Priorin: Weihen und bilden neue Brüdern und Schwestern aus, stellen die Vertretung des Abt dar und sind je nach Klostergröße beschränkt (max. jeder 4.)
    • Abt / Abtässin: Klosterleitung
  • In Siedlungen 
    • Diakon: Weihung und Vereidigung durch Pfarrer oder höher, vorwiegend Geistliche in kleinen Siedlungen
    • Pfarrer: Weihung und Vereidigung durch Dekan oder höher, vorwiegend Geistliche in mittlere Siedlungen
    • Dekan: Weihung und Vereidigung durch Bischof, vorwiegend Geistliche in großen Siedlungen
    • Bischof: Kirchenvorstand, ansässig in der Hauptstadt