Charakterregeln

Jedem Spieler ist das Erstellen und Bespielen von genau einem Charakter erlaubt. Zweit-, oder womöglich sogar Drittcharaktere sind möglich, diese müssen jedoch vorher nach schriftlicher Vorlage von einem Supportmitglied abgesegnet werden. Diese Regelung soll vor allem verhindern, dass eventuelle Zweitcharaktere genutzt werden, um sich oder seiner Gruppe einen spielerischen Vorteil zu verschaffen, indem ein Spieler zwei Berufsgruppen abdecken kann.

Dass auf einem Rollenspiel-Server der Name entsprechend RP-geeignet sein sollte, ist selbstredend. Aus Buchwerken, Filmen, Serien oder der Geschichte bekannte Namen sind untersagt. Historische Personen können im Rahmen von Events, mit Erlaubnis der Projektleitung, vorkommen.

Nach der Charaktererstellung kann sich jeder Spieler ein Startpaket für seinen Charakter wählen. Dieses legt ebenfalls seine anfängliche Rolle in der Gesellschaft fest. Sollte diese Rolle im RP missachtet werden, kann dies dementsprechende IC-Konsequenzen nach sich ziehen.

Es ist prinzipiell möglich, als Adliger Charakter zu starten. Jedoch bedarf dies der Genemigung der Projektleitung. Der höchste Adelstitel, mit dem ein Charakter starten darf, ist der Ritter. Ein Aufstieg ist im RP möglich.


Kurzfassung:

  • Nur 1 Char pro Spieler
  • Zweitchars sind schriftlich beim Support zu beantragen
  • Name muss RP-Konform sein
  • Startpaket gibt es nach dem Einführungsgespräch
  • Start als Adliger nur mit Erlaubnis