Steuern & Pachtgebühren

Steuern

Eine Wirtschaft kann natürlich nur dann funktionieren, wenn das Geld nicht nur rein, sondern auch rausgeht. Zudem ist es in unserem Sinne, dass wir nicht die ganze Karte mit riesigen Claims bestückt haben, die schlussendlich nur von ein oder zwei Mann bespielt werden. Wir mögen es realistisch. Und dafür sind die Steuern.

Da unser Server so eingestellt ist, dass relativ genau eine RL Woche einem IG Monat entspricht, bietet es sich an, die Steuer einmal die Woche zu erheben.
Da nicht jeder immer Zeit hat, haben wir das komplette Wochenende als Zahltag beschlossen. In diesen 3 Tagen habt ihr euch bei eurem Lehnsherren einzufinden und die entsprechende Steuer zu entrichten.

Da die Monumente in dem Sinne nicht im RP ausgespielt werden, richtet sich die Steuer immer nach der Größe des einverleibten Landes. Reißt ihr euch also mehr unter den Nagel als euer Monument abdeckt, zahlt ihr dafür auch. Wenn der Lehnsherr schlecht gelaunt ist, vielleicht sogar eine Strafgebühr. Natürlich gilt das nicht für Zäune, Straßenlampen und bewegliche Objekte, die dem Schönheitsfaktor dienen.

Solltet ihr mit mehr als 3 Zahlungen im Rückstand sein, könnte es passieren, dass euer Monument plötzlich schrumpft oder verschwunden ist. Also bitte meldet längere Abwesenheiten, in denen wirklich keiner von euch da ist, vorher beim Support an.

Und hier noch die Höhe der Steuern:

  • Monument Stufe 1 = 550 Kupferpfennige / RL Woche
  • Monument Stufe 2 = 1500 Kupferpfennige / RL Woche
  • Monument Stufe 3 = 4500 Kupferpfennige / RL Woche (ab 5 aktiven Spielern)
  • Monument Stufe 4 = 10000 Kupferpfennige / RL Woche (ab 7 aktiven Spielern)

Noch bevor das Monument errichtet wird, ist ein Pachtvertrag zu erkaufen. Die Höhe des Pachtvertrages richtet sich nach erwünschter Monumentstufe, die errichtet werden soll. Nach dem Erbauen des ersten Monumentes, entfällt die Steuerpflicht der nächsten anstehenden Zahlung.

Sollte bei Claimgröße 3 oder 4 die Anzahl der aktiven Spieler unter die geforderte Zahl fallen, wird das Monument nicht herabgestuft, so lange die Steuer weiterhin in voller Höhe bezahlt werden kann!


Pacht

 Um das ganze Zusammenspiel interessanter zu gestalten, Zwischeninstanzen zu ermöglichen und zum Aufstieg zu motivieren, ist es bei uns möglich, angrenzende Provinzen zu pachten. Alle Leute die sich in diesen Provinzen niederlassen, haben den entsprechenden Pächter als ihren Lehnsherren. Dieser treibt dann auch in seinen gepachteten Provinzen die von ihm gesetzte Steuer ein. Um in diesen Genuss zu kommen, muss er allerdings generell eine Pachtgebühr (ob er dort ansässige Siedlungen hat oder auch nicht) zusammen mit seiner Steuer wöchentlich an die Schatzkammer des Reiches entrichten. Provinzen in denen sich bereits jemand niedergelassen hat, können nicht ohne vorherige OOC Zustimmung dieser Personen einverleibt werden.

Folgende Siedlungstypen dürfen ab der zweiten Siedlungsstufe Provinzen anpachten: Rittergut, Festung und Zivile Siedlung

Der Preis der entsprechenden Provinz ist IC zu erfragen. (Ätsch!)


Kurzfassung:

  • Freitag – Sonntag sind Zahltage
  • Wer tricksen will zahlt drauf
  • Wer 3x nicht zahlt ist quasi obdachlos
  • Längere Abwesenheiten lieber beim Support anmelden
  • Die nächste Steuerzahlung nach Errichten eines Monuments entfällt
  • Angrenzende Provinzen können gepachtet und weitestgehend nach eigenem Ermessen verwaltet werden (auch Steuererhebung)

Der Pachtvertrag:

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages legt der Bittsteller einen Eid ab, ihrer Durchlaucht Fürstin Eilika Billung, als treuer Vasall zu dienen.
Das entsprechende Land wird zur Verwaltung und zur Besiedlung an den Bittsteller übergeben. Dieser hat eine Steuer zu entrichten.
Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Größe des gepachteten Landes und ist zum Ende jedes Monats nach Ravanberg zu bringen.
Vor der Unterzeichnung hat der Bittsteller eine einmalige Gebühr zu entrichten. Die Höhe dieser Gebühr variiert von Fall zu Fall.
Der erste Monat nach Pachtbeginn ist steuerfrei.
Dem Bittsteller wird es nach Unterzeichnung erlaubt sein, auf dem gepachteten Land zu schürfen und zu jagen. Jedoch nicht darüber hinaus – dies bedarf gesonderter Genehmigungen.