Siedlungsregeln

Um ein ausgeglichenes und realistisches Wirtschaftsgefüge zu ermöglichen, hat sich die Projektleitung entschieden, verschiedene Siedlungstypen einzuführen. Die wirtschaftlichen, sowie militärischen Eigenheiten der jeweiligen Typen sorgen vorwiegend für drei Dinge:

  1. Der Handel zwischen den Siedlungen wird zu einem interessanten und wichtigen Wirtschaftszweig.
  2. Die geschaffenen Knappheiten an Waren sorgen für gewisse Abhängigkeiten der Siedlungen untereinander, was wiederum tiefgreifendes diplomatisches RP ermöglicht.
  3. Eines der Probleme von Lif:YO ist es, dass es früher oder später zu einer dauerhaften Überproduktion kommt. Das geht unweigerlich mit einer drastischen Inflation der Warenwerte einher, was wiederum schnell zu Langeweile führen kann. Wir hoffen, diesem Problem mit den entsprechenden Beschränkungen entgegenwirken zu können.

Vor der Siedlungsgründung haben die Gründer ihren Lehnsherren den entsprechenden Siedlungstypen mitzuteilen bzw. abzuklären. Gleiches gilt auch für die Erweiterung des Einzugsgebietes. Verstöße gegen die Siedlungsregeln können und werden entsprechende IC-Konsequenzen nach sich ziehen. Bei wiederholten groben Verstößen, behält sich die Projektleitung das Recht vor, Sanktionen gegen die Spieler auszusprechen.

Siedlungstypen und -stufen sind im Siedlungsnamen mit anzugeben (z.B. Gutshof xy, Dorf xy, etc).

Sowie euer Monument steht, könnt ihr euch an einen Supporter wenden, damit er euch einen eigenen Channel im TS einrichtet. Überlegt euch schon mal lustige Namen für die Unterchannel.

Im Übrigen ist auf ein realistisches Erscheinungsbild von Wäldern und Holzstapeln generell zu achten.

Das Pflastern unter Befestigungsanlagen ist untersagt. Ausgenommen sind die Durchgangsbereiche von Toren.

Adelige Charaktere und Bürgermeister einer zivilen Siedlung dürfen unter gewissen Voraussetzungen ein eigenes Wappen ins Modpack integrieren lassen. Mehr dazu im Forum.


Kurzfassung:

  • Vor Siedlungsgründung von dem Lehnsherren Siedlungstyp genehmigen lassen
  • Siedlungsname muss Typ und Stufe enthalten
  • Keine engen Baumreihen oder Einzäunung mit Baumstämmen.
  • Kein Pflastern unter Befestigungsanlagen