Gesetze

Straftaten

Bei Mord, Entführung und Verschwörung ist mit den härtesten Strafen zu rechnen, die der nächst höhere Lehnsherr verhängen darf.
Wilderei, Raubbau, unberechtigtes Handwerk, Diebstahl und Gewaltakte werden auch nicht ungesühnt bleiben.
Der Besitz und Herstellung von Giften und giftigen Substanzen steht unter Strafe.
Wer das Hab und Gut seines Nächsten mutwillig beschädigt oder gar zerstört, wird mindestens dieses ersetzen müssen.
Wer sich verteidigt als Opfer einer Straftat und damit seinen Angreifer verletzt oder sogar tötet begeht keinerlei Straftat.

Gerichtsbarkeit

Wer nicht der niedersten Gesellschaftsschicht angehört, kann nur jemanden auf dem selbigen wie er ist oder einem niedrigeren Stand anklagen.
Eine Außnahme dabei bildet der Tatbestand des Handwerken ohne in der Zunft oder an der Akademie eingetragen zu sein. In diesem Fall kann auch der Zunftmeister oder Magister die Anklage erheben.

Steuern

Die zu entrichtenden Steuerbeträge sind Bringschulden und an den nächst höheren Lehnsherren zu entrichten.
Bei Verweigerung wird derjenige Lehnsherr berechtigt sein für ihn angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

 

Bedenkt, dass ihr euch in einer feudalen Gesellschaft befindet. Jemand der von adligem Geblüt ist oder zumindest durch Geld oder Beziehungen einen besseren gesellschaftlichen Stand hat, wird vor “Gericht” auch erhobener behandelt.